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KFZ-Sachverständiger · Berlin

Der Gutachter dem
die Frauen vertrauen

Termin innerhalb von 24h · Vor-Ort-Service · Wir begutachten zu Hause, im Büro oder Werkstatt · Kosten trägt die gegnerische Versicherung

100% Kostenlos für Geschädigte
Kein Aufwand für Sie – wir übermitteln an die Versicherung
Sofort-Termin in ganz Berlin & Brandenburg
TÜV zertifiziert
100% Unabhängig
Über 15 Jahre Erfahrung
Gutachter Seyer bei der Arbeit
Gutachter
der Herzen
2025
Termin
noch heute

KFZ-Gutachter André Seyer

4,9 ★
Google-Bewertung
2.500+
Gutachten erstellt
20+
Städte Einsatzgebiet
24h
Gutachten eingereicht

Ablauf Unfallgutachten

So läuft es ab

In 3 einfachen Schritten zu Ihrem Gutachten.

1. Termin vereinbaren
Rufen Sie an oder schreiben Sie uns. Wir vereinbaren direkt einen Gutachten-Termin.
2. Vor-Ort-Begutachtung
Egal wo das Auto steht – wir kommen zu Ihnen und dokumentieren alle Schäden.
3. Gutachten & Regulierung
Wir erstellen ein Gutachten innerhalb von 24h und übermitteln es direkt an die Versicherung.

Ihnen ist einer reingefahren?

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Einsatzgebiet

Unfallgutachten in Berlin – schnell vor Ort

Wir kennen die Stadt, die Straßen und die typischen Unfallschwerpunkte.

Berliner Bezirke
MitteCharlottenburgKreuzbergNeuköllnSchönebergTempelhofSteglitzSpandauReinickendorfPankowLichtenbergMarzahnTreptowKöpenickFriedrichshain
Typische Unfallschwerpunkte
Berliner Allee / Weißensee
Frankfurter Allee
Kurfürstendamm
Karl-Marx-Straße
Potsdamer Platz
Hermannplatz
Berliner Umland & Speckgürtel
PotsdamFalkenseeBernauOranienburgKönigs WusterhausenTeltowKleinmachnowStahnsdorfHennigsdorfHohen NeuendorfSchönefeldWildauLudwigsfeldeWerder (Havel)StrausbergErknerFürstenwaldeNauenVeltenBlankenfelde-Mahlow

Auch im Berliner Umland sind wir für Sie da – Termin in der Regel innerhalb von 24 bis 48 Stunden.

Egal wo Ihr Auto jetzt steht – wir kommen zu Ihnen.

WhatsApp 030 / 26 47 54 445

Ihre Rechte als Unfallopfer

Nach einem Unfall geht es um Ihr Recht – nicht um das der Versicherung.

Viele Geschädigte wissen nicht, dass sie ein Recht auf einen eigenen, unabhängigen Gutachter haben und nicht den Gutachter, den die gegnerische Versicherung schickt, akzeptieren müssen.

Warum ein unabhängiger Gutachter?

Unabhängig & auf Ihrer Seite
Der Gutachter arbeitet in Ihrem Interesse – nicht im Interesse der gegnerischen Versicherung.
Volle Schadenhöhe wird erfasst
Es erfolgt keine systematische Kürzung von Reparaturkosten – sondern eine saubere, realistische Einschätzung.
Maximale Auszahlung sichern
Alle Ansprüche und Wertminderungen werden berücksichtigt. Hier kann es bis zu 20 % mehr Geld geben.
Unabhängig prüfen lassen

Brauchen Sie rechtliche Unterstützung?
Wir vermitteln Ihnen einen Anwalt

Aus der Praxis

Echte Unfallschäden – von uns bewertet

Jeder Schaden ist anders. Wir dokumentieren präzise, was am Fahrzeug wirklich passiert ist – und was die Reparatur tatsächlich kostet.

BMW 3er Frontschaden
Frontschaden
BMW
3er (F30)
8.450 €
Reparaturkosten lt. Gutachten
Mercedes C-Klasse Seitenschaden
Seitenschaden
Mercedes-Benz
C-Klasse (W205)
5.780 €
Reparaturkosten lt. Gutachten
VW Golf Heckschaden
Heckschaden
VW
Golf 7
4.320 €
Reparaturkosten lt. Gutachten
Hyundai i30 Frontschaden
Frontschaden links
Hyundai
i30
3.950 €
Reparaturkosten lt. Gutachten
Škoda Octavia Seitenschaden
Seitenschaden rechts
Škoda
Octavia
6.120 €
Reparaturkosten lt. Gutachten

Ihr Recht als Unfallgeschädigter

Ihr Gutachter vs. Versicherungsgutachter

Als Geschädigter haben Sie das gesetzliche Recht auf einen eigenen, unabhängigen Sachverständigen – auf Kosten des Unfallverursachers.

Gutachter Seyer
Versicherungs­gutachter
Unabhängig von Versicherungen
Sichert Ihre vollen Ansprüche
Wertminderung berücksichtigt
Nutzungsausfall berechnet
Kosten trägt der Unfallverursacher
Handelt in Ihrem Interesse

Kundenmeinungen

Was unsere Kunden sagen

„Nach dem Unfall wusste ich gar nicht, was ich tun soll. Herr Seyer hat alles übernommen – das Gutachten war in 24 Stunden fertig und die Versicherung hat den vollen Betrag ohne Abzüge gezahlt."

MK
Michael K.
Berlin-Mitte · BMW 5er

„Sehr professionell und schnell. Die Versicherung des Unfallverursachers wollte zunächst kürzen – dank des unabhängigen Gutachtens habe ich am Ende 2.800 € mehr bekommen als angeboten."

SB
Sandra B.
Berlin-Charlottenburg · VW Golf

„Absolut empfehlenswert. Kam direkt zu mir, hat alles dokumentiert und sogar den Anwalt empfohlen. Kostet mich nichts – dafür lief alles komplikationslos durch."

TR
Thomas R.
Potsdam · Mercedes C-Klasse

„Binnen 20 Minuten war Herr Seyer vor Ort. Er hat nicht nur den Schaden aufgenommen, sondern mich auch über meine Rechte informiert. Die Abwicklung lief danach reibungslos."

AK
Anna K.
Berlin-Friedrichshain · Audi A3

„Ich hatte Totalschaden und wusste nicht, was mir zusteht. Dank des Gutachtens von Herrn Seyer habe ich den vollen Wiederbeschaffungswert erhalten – ohne Diskussion mit der Versicherung."

JP
Jonas P.
Berlin-Neukölln · Toyota Corolla

„Sehr kompetent und menschlich. Herr Seyer hat sich Zeit genommen, alles zu erklären. Das Gutachten war wasserdicht – die Versicherung hat keine Einwände gehabt."

LM
Laura M.
Potsdam · Opel Astra
4,9 / 5 · Basierend auf unseren Google-Bewertungen

Sie brauchen einen Gutachter?

Wir sind sofort für Sie da – kostenlos, unabhängig und direkt vor Ort.

Ihre Fragen – unsere Antworten

Häufige Fragen

Nein. Als Unfallgeschädigter haben Sie das gesetzliche Recht, einen eigenen unabhängigen Sachverständigen zu beauftragen. Die Kosten trägt die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers.

Bei einem unverschuldeten Unfall zahlt die gegnerische Versicherung das Gutachten. Sie haben als Geschädigter keinen einzigen Euro selbst zu tragen.

Sollte im Rahmen der Schadensregulierung oder einer rechtlichen Prüfung wider Erwarten eine Mithaftung oder Teilschuld festgestellt werden, kann ein anteiliger Eigenkostenbeitrag für das Gutachten anfallen. Die Höhe ist abhängig von den Gutachterkosten und der Höhe der Teilschuld. Wir klären Sie darüber bei der Begutachtung transparent auf.

Bei ungeklärter Schuldfrage sollte diese erst geklärt werden, bevor Sie einen Gutachter beauftragen. Denn wird im Zuge der Regulierung, durch Versicherungen oder im gerichtlichen Verfahren eine Haftungsquote festgestellt, können Gutachterkosten nur anteilig erstattet werden.

Wie hoch diese sind, richtet sich nach dem Grad der (Teil-)Schuld.

Beispielrechnung – Gutachterkosten 900 €
Alleinschuld900 € Eigenanteil
50 / 50ca. 450 €
70 / 30ca. 270 €
100 % Gegenseite0 € Eigenanteil

Bei einer Teilschuld lohnt es sich trotzdem, einen unabhängigen Gutachter zu beauftragen, da die gegnerische Versicherung versucht den tatsächlichen Schaden tiefer anzusetzen. Der investierte Eigenanteil rechnet sich in den meisten Fällen.

Wir beraten Sie dazu in jedem Fall transparent bei der Begutachtung.

In der Regel innerhalb weniger Stunden. Wir sind 24/7 erreichbar und kommen meist noch am selben Tag zu Ihnen.
Das fertige Gutachten erhalten Sie in der Regel innerhalb von 24 Stunden nach der Fahrzeugbesichtigung – auch digital per E-Mail. Bei komplexeren Schäden kann es etwas länger dauern. Darüber informieren wir Sie beim Termin.
Die Besichtigung kann bei Ihnen zu Hause, im Büro oder an einem anderen geeigneten Ort stattfinden, je nachdem, wo das beschädigte KFZ sicher steht und für uns zugänglich ist.
Ja. Auch kleinere Schäden können auf den ersten Blick harmlos wirken, tatsächlich aber höhere Reparaturkosten, verdeckte Schäden oder eine Wertminderung verursachen. Ob ein Gutachten sinnvoll ist, hängt vom Einzelfall ab. Wir beraten Sie gern unverbindlich.
Nein. Egal ob fahrbereit oder nicht, wir kommen in jedem Fall zu Ihnen – z.B. nach Hause, ins Büro oder in die Werkstatt.
Nach Vorlage des Gutachtens bei der Versicherung dauert die Regulierung in der Regel 2–4 Wochen. Dies hängt von der jeweiligen Versicherung und der Komplexität des Falls ab. Wir unterstützen Sie gerne bei der Kommunikation mit der Versicherung und vermitteln Ihnen auf Wunsch auch einen Anwalt, der Ihre Ansprüche bei der Versicherung durchsetzt.

In vielen klaren Haftpflichtfällen ist ein Anwalt nicht zwingend erforderlich.

Wenn die gegnerische Versicherung jedoch kürzt, verzögert oder die Haftung bestreitet, kann anwaltliche Unterstützung sinnvoll sein. Auf Wunsch vermitteln wir Ihnen einen spezialisierten Verkehrsrechtsanwalt.

Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung die Kosten.

Kostenloser Service · Vermittlung Partnerkanzlei

Sie benötigen einen Verkehrsrechtsanwalt?

Der Ihre Ansprüche bei der gegnerischen Versicherung konsequent durchsetzt? Wir vermitteln Ihnen gerne einen Kontakt zu einer unserer Partner-Kanzleien. Schnell & unkompliziert.

Unsere Leistungen

Gutachten für jeden Schadenfall

Von Unfallgutachten bis Oldtimer – wir bewerten präzise, was zählt.

Über mich

André Seyer – Ihr unabhängiger KFZ-Sachverständiger in Berlin

In Zusammenarbeit mit dem ADAC arbeite ich seit über 15 Jahren in der Schadensregulierung und helfe meinen Kunden bei der Abwicklung von Versicherungsfällen.

Mit meiner Erfahrung in der Automobil- und Freizeitbranche verfüge ich über ein tiefes Verständnis für Fahrzeuge – egal ob Motorrad, Sportwagen oder PKW.

Mein Ziel ist es, Ihnen eine umfassende und verlässliche Einschätzung zu bieten, die Ihnen dabei hilft, die richtigen Entscheidungen im Umgang mit Ihrem Fahrzeug zu treffen.

André Seyer – KFZ-Sachverständiger Berlin

Meine Zertifizierungen

TÜV Rheinland zertifiziert
TÜV Rheinland
zertifiziert
VKS Mitglied
Mitglied im
VKS e.V.
Caravaning Gutachter Fachverband
Caravaning Gutachter
Fachverband · ADAC

Warum ein unabhängiger Gutachter?

Die gegnerische Versicherung schickt Ihren eigenen Gutachter – der arbeitet für die Versicherung, nicht für Sie. Wir setzen Ihre vollen Ansprüche durch.

Telefon
030 / 26 47 54 445
E-Mail
andre@gutachter-seyer.de
Einsatzgebiet
Berlin & Brandenburg
Erreichbarkeit Service-Center
24/7 erreichbar – auch am Wochenende
Terminvergabe
Mo–Sa 8–20 Uhr
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